Tattoo-Farben: Eine sichere Sache?
Das steht in der Verordnung für Tätowiermittel
Lack, Blei, Ruß - das gehört alles nicht unter die Haut. Schwermetalle und andere bedenkliche Stoffe wurden aber bereits in Farben für Tattoos nachgewiesen. Sie gelangen beim Stechen direkt in den Körper - und bleiben dort. Regeln, was nicht in so genannte Tätowiermittel gehört, gibt es seit 2009. Vielen Experten, dem Bundesamt für Risikoberwertung (BfR) zum Beispiel, geht die Liste der verbotenen Stoffe nicht weit genug.
Tattoo-Farben - egal, ob schwarz, grau oder bunt - sollen gut aussehen, schön kräftig sein und lange halten. Die Gesundheit schädigen sollten sie jedoch nicht. Wie die diversen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben im Körper wirken, ist allerdings oft nicht bekannt - die Forschung dazu steht erst am Anfang. Vorerst enthält die noch junge Tätowiermittelverordnung (TätoV) daher nur eine Negativliste. So heißt das im Fachjargon. Was dort drauf steht, sollte in den Farben auf keinen Fall drin sein.
Wünschenswert ist jedoch eine Positivliste, die den Spieß umdreht: Sie müsste aufzählen, welche Bestandteile von Tattoo-Farben für die Gesundheit unbedenklich sind und daher enthalten sein dürfen. Darauf werden Tattoo-Begeisterte noch eine Weile warten müssen, so lange bis dazu genügend Erkenntnisse aus der Wissenschaft - auch aus Langzeituntersuchungen - vorliegen. Für eine bessere Erforschung der Körperfarben setzt sich zum Beispiel das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein. Als Richtlinie steht vorerst nur die TätoV zur Verfügung.
Das regelt die Tätowiermittelverordnung
Was steckt in den Farben für Tattos?
Neben Farbpigmenten enthalten Tätowiermittel auch andere Inhaltsstoffe:
Wünschenswert ist jedoch eine Positivliste, die den Spieß umdreht: Sie müsste aufzählen, welche Bestandteile von Tattoo-Farben für die Gesundheit unbedenklich sind und daher enthalten sein dürfen. Darauf werden Tattoo-Begeisterte noch eine Weile warten müssen, so lange bis dazu genügend Erkenntnisse aus der Wissenschaft - auch aus Langzeituntersuchungen - vorliegen. Für eine bessere Erforschung der Körperfarben setzt sich zum Beispiel das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein. Als Richtlinie steht vorerst nur die TätoV zur Verfügung.
Das regelt die Tätowiermittelverordnung
- Die Tätowiermittelverordnung benennt Stoffe, die nicht in Tattoofarben enthalten sein dürfen.
- Die TätoV schreibt Herstellern (und denjenigen, die Farben für Tattoos nach Deutschland importieren) eine Mitteilungspflicht vor. Das bedeutet, dass sie das Bundesamt für Verbraucherschutz darüber informieren müssen, wo die Farbe produziert worden ist, wo sie in Deutschland eingeführt wurde, wer der Hersteller ist und welche Bestandteile das Tätowierprodukt enthält.
- Die TätoV enthält eine Kennzeichnungspflicht, besagt also, dass wichtige Informationen über das Tätowiermittel auf der Farbtube, ihrer Verpackung oder als Beipackzettel vermerkt sein müssen. Dazu gehören Angaben zum Hersteller, dem Mindesthaltbarkeitsdatum, der Verwendungsdauer nach dem Öffnen und vor allem eine Liste der „Zutaten“.
Was steckt in den Farben für Tattos?
Neben Farbpigmenten enthalten Tätowiermittel auch andere Inhaltsstoffe:
- Lösungsmittel
- „Dickmacher“ - das sind Verdickungs- und Bindemittel, die dazu dienen, wässrige Lösungen zähflüssiger zu machen. Sie kommen zum Beispiel in Lebensmitteln, Kosmetikprodukten und Farben zum Einsatz. Stärke und Gelatine zählen ebenso dazu wie verschiedene chemische Verbindungen auf Zellulose-Basis.
- Konservierungsstoffe
- Verunreinigende Substanzen - Damit sind Inhaltsstoffe gemeint, die in Tätorwiermitteln keine eigene Funktion erfüllen und daher dort nicht hinein gehören. Das können Stoffe wie Schwermetalle sein, Nickel etwa.
Die einzelnen Bestandteile könnten Ursache für Krebserkrankungen sein oder Urheber dafür, wenn Lymphknoten - wichtige Schaltstellen für den Abbau von Schadstoffen im Körper - vergrößert sind. Andere Stoffe wiederum stehen im Verdacht, Allergien auszulösen.
Damit eine Tattoofarbe als „nicht gesundheitsschädlich“ eingestuft werden kann, müssten sämtliche Zutaten der Tätowiermittel zuvor in Laboren untersucht werden, zum Beispiel auf folgende Fragen:
Das ist aufwendig und daran scheiterte eine Positivliste unbedenklicher Tattoo-Farben bislang.
Was darf auf keinen Fall in Tattoo-Farben enthalten sein?
Die Liste unerlaubter Substanzen, die der TätoV angehängt ist, liest sich wie ein Fachlexikon für Chemie und ist wohl nur für Fachleute verständlich. Ausdrücklich verboten sind zum Beispiel Azofarbstoffe. Sie reagieren in Kombination mit Sonnenlicht (oder auch bei der Tattooentfernung durch Laserstrahlen) und können sich in sogenannte aromatische Amine spalten. Einige davon sind krebserregend. Außerdem verboten: bestimmte Farbstoffe wie Adic Green 16 oder Solvent Yellow 14.
Konkrete Produktwarnungen auf der Rapex-Liste der Europäischen Kommission finden
Die TätoV ist nur ein erster Schritt für mehr Sicherheit bei Tätowiermitteln. Wer Vorsicht walten lassen will, fragt am besten vorher seinen Tattoo-Künstler genau nach den verwendeten Farben - oder wirft zusätzlich einen Blick auf die Rapex-Liste. Rapex steht für Rapid Exchange of Information System. Mit diesem Schnellwarnsystem informiert die Europäische Kommission jede Woche über nicht einwandfreie Produkte.
Unter dem Such-Stichwort „tattoo ink“ - unter „Search“ bei „Product“ eingeben - finden Benutzer der englischsprachigen Seite Tattoo-Farben aufgelistet, die als bedenklich eingestuft wurden - und warum. Zurzeit (Stand: 25. April 2016) stehen acht Tattoo-Farben auf dem Index – entweder wegen mikrobiologischer Verunreinigungen, die zu Infektionen führen können, oder wegen chemischer Bestandteile, die Krebs erregen oder andere teils schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen können.
Quellen:
Damit eine Tattoofarbe als „nicht gesundheitsschädlich“ eingestuft werden kann, müssten sämtliche Zutaten der Tätowiermittel zuvor in Laboren untersucht werden, zum Beispiel auf folgende Fragen:
- Wie reagieren sie im Zusammenspiel mit Sonnenlicht?
- Wie reagieren sie auf Bakterien?
- Reizen sie die Haut?
- Verändern sie die DNA, also das Erbgut, der Körperzellen?
Das ist aufwendig und daran scheiterte eine Positivliste unbedenklicher Tattoo-Farben bislang.
Was darf auf keinen Fall in Tattoo-Farben enthalten sein?
Die Liste unerlaubter Substanzen, die der TätoV angehängt ist, liest sich wie ein Fachlexikon für Chemie und ist wohl nur für Fachleute verständlich. Ausdrücklich verboten sind zum Beispiel Azofarbstoffe. Sie reagieren in Kombination mit Sonnenlicht (oder auch bei der Tattooentfernung durch Laserstrahlen) und können sich in sogenannte aromatische Amine spalten. Einige davon sind krebserregend. Außerdem verboten: bestimmte Farbstoffe wie Adic Green 16 oder Solvent Yellow 14.
Konkrete Produktwarnungen auf der Rapex-Liste der Europäischen Kommission finden
Die TätoV ist nur ein erster Schritt für mehr Sicherheit bei Tätowiermitteln. Wer Vorsicht walten lassen will, fragt am besten vorher seinen Tattoo-Künstler genau nach den verwendeten Farben - oder wirft zusätzlich einen Blick auf die Rapex-Liste. Rapex steht für Rapid Exchange of Information System. Mit diesem Schnellwarnsystem informiert die Europäische Kommission jede Woche über nicht einwandfreie Produkte.
Unter dem Such-Stichwort „tattoo ink“ - unter „Search“ bei „Product“ eingeben - finden Benutzer der englischsprachigen Seite Tattoo-Farben aufgelistet, die als bedenklich eingestuft wurden - und warum. Zurzeit (Stand: 25. April 2016) stehen acht Tattoo-Farben auf dem Index – entweder wegen mikrobiologischer Verunreinigungen, die zu Infektionen führen können, oder wegen chemischer Bestandteile, die Krebs erregen oder andere teils schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen können.
Quellen:
- Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, http://www.gesetze-im-internet.de/t_tov/BJNR221500008.html-, heruntergeladen am 18. April 2016,
- Rapid Alert System der Europäischen Kommission, http://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/alerts/main/?event=main.listNotifications, abgerufen am 25. April 2016.